Steuererklärung einer GmbH: Unser aktueller Leitfaden

Patrick Crass
Autor:
Patrick Crass
Aktualisiert am:
27.12.2025
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Alle Jahre wieder liegt er im Briefkasten: der Umschlag für die Steuererklärung. Viele GmbH-Inhaber verbinden diesen Moment mit gemischten Gefühlen. Die Pflicht ruft und sofort tauchen Fragen auf.

Welche Unterlagen brauche ich zwingend? Was muss vorab erledigt werden? Kann man das selbst machen oder ist ein Treuhänder sinnvoller? Alles, was Sie für Ihre GmbH zur Steuererklärung wissen müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Auf einen Blick
  • Die GmbH ist eine eigene juristische Person und füllt eine separate Steuererklärung aus.
  • Der Gewinn wird erst bei der GmbH (Gewinnsteuer) und bei Ausschüttung bei Ihnen privat (Einkommenssteuer) besteuert. Die Teilbesteuerung von Dividenden federt dies ab.
  • Ohne Jahresabschluss und genehmigtes GV-Protokoll ist keine korrekte Steuererklärung einer GmbH möglich.
  • Die Einreichungsfrist der Steuererklärung hängt vom Kanton ab und liegt meist 6 bis 9 Monate nach Geschäftsabschluss. Fristerstreckungen sind oft unkompliziert möglich.

Wie wird eine GmbH besteuert?

Im Gegensatz zur Einzelfirma gilt die GmbH als eigenständige juristische Person. Das bedeutet: Das Steueramt zieht eine strikte Trennlinie zwischen dem Vermögen der Firma und Ihrem privaten Portemonnaie.

Dieses Trennungsprinzip hat zur Folge, dass die GmbH als selbstständiges Steuersubjekt behandelt wird. Sie füllt eine eigene Steuererklärung aus.

Auf der Ebene der GmbH fallen dabei zwei Hauptsteuerarten an.

1. Die Gewinnsteuer

Sie ist der grösste Kostenpunkt und wird auf den Reingewinn des Geschäftsjahres erhoben.

  • Wer erhebt sie? Der Bund, der Kanton und die Gemeinde.
  • Wie hoch ist sie? Auf Bundesebene gilt ein fester Satz von 8,5 %. Da die Steuern selbst als Aufwand vom Gewinn abgezogen werden können, liegt der effektive Steuersatz etwas tiefer.
  • Gesamtbelastung: Zählt man Bund, Kanton und Gemeinde zusammen, liegt die effektive Steuerbelastung für Unternehmen in der Schweiz meist zwischen 12 % und 20 %, je nach Standort.

2. Die Kapitalsteuer

Diese Steuer wird auf das Eigenkapital der Gesellschaft (Stammkapital + Reserven) erhoben.

  • Wer erhebt sie? Nur die Kantone und Gemeinden (keine Kapitalsteuer beim Bund).
  • Wie hoch ist sie? Die Sätze sind deutlich tiefer als bei der Gewinnsteuer und bewegen sich meist im tiefen Promille-Bereich (z. B. 0,01 % bis 0,5 %).
  • Gut zu wissen: Viele Kantone rechnen die Kapitalsteuer an die Gewinnsteuer an. Das heisst: Wenn Ihre GmbH Gewinn macht, fällt die Kapitalsteuer oft weg. Sie zahlen sie faktisch meist nur in Verlustjahren.

Gut. zu wissen: Die wirtschaftliche Doppelbesteuerung

Aus dem Trennungsprinzip ergibt sich ein Effekt, der viele Inhaber beschäftigt: Der gleiche Franken wird theoretisch zweimal belastet.

  • Ebene 1 (GmbH): Die Firma versteuert den Gewinn regulär.
  • Ebene 2 (Inhaber): Wenn Sie sich diesen Gewinn als Dividende auszahlen, müssen Sie diesen Zufluss privat als Einkommen versteuern.

Der Gesetzgeber federt dies jedoch ab: Wenn Sie mindestens 10 % der Anteile an der GmbH halten, profitieren Sie von der Teilbesteuerung. Die Dividende wird dann beim Bund und in den Kantonen zu einem reduzierten Satz besteuert (z. B. nur zu 70 % oder weniger), was die Gesamtlast spürbar senkt.

Bis wann muss eine GmbH eine Steuererklärung einreichen?

Für GmbHs gibt es in der Schweiz keinen landesweit einheitlichen Stichtag. Die Einreichungsfrist hängt immer davon ab, in welchem Kanton Ihre Firma ihren Sitz hat und wann Ihr Geschäftsjahr endet. Die Kantone legen diese Termine autonom fest. Meistens bleiben Ihnen 6 bis 9 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres, um die Unterlagen einzureichen.

Endet Ihr Geschäftsjahr ganz klassisch am 31. Dezember, liegt die Frist oft im Sommer oder Herbst des Folgejahres. Im Kanton Bern ist der Zeitrahmen beispielsweise eher knapp bemessen (oft bis Ende Juli). In den Kantonen Zürich oder Luzern haben Sie in der Regel etwas mehr Zeit (oft bis Ende September). Prüfen Sie das Datum auf dem Steuerformular daher genau, sobald es eintrifft.

Wird es mit der Buchhaltung knapp oder verzögert sich die Revision, ist das kein Grund zur Panik. In fast allen Kantonen können Sie problemlos eine Fristerstreckung beantragen. Das erledigen Sie heute meist bequem online über die Website des kantonalen Steueramtes. Eine Verlängerung bis zum Jahresende ist oft kostenlos oder gegen eine kleine Gebühr möglich.

Ablauf einer Steuererklärung für eine GmbH

Die Steuererklärung ist das finale Ergebnis eines längeren Prozesses. Damit Sie das Formular ausfüllen können, müssen die Hausaufgaben aus der Buchhaltung erledigt sein. Der Weg zum Ziel lässt sich in drei Phasen unterteilen:

Schritt 1: Jahresabschluss für GmbH erstellen und Generalversammlung (GV) abhalten

Bevor Sie das Steuerformular bearbeiten, benötigen Sie definitive Zahlen. Das bedeutet, dass zunächst der Jahresabschluss für Ihre GmbH erstellt werden muss. Die Buchhaltung wird hierfür finalisiert und abgegrenzt.

Anschliessend ist eine Generalversammlung (GV) zwingend. In diesem Rahmen genehmigen die Gesellschafter den Abschluss und beschliessen die Verwendung des Gewinns (z. B. Dividende oder Vortrag). Dieser Beschluss wird protokolliert und macht die Zahlen für das Steueramt verbindlich.

Gut zu wissen:  

Fehler im Abschluss führen oft zu Problemen bei der Steuerveranlagung. Es empfiehlt sich daher oft, den Jahresabschluss von einem Treuhänder erstellen zu lassen. So stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

Schritt 2: Unterlagen und Dokumente vorbereiten

Eine gute Vorbereitung spart Zeit. Legen Sie folgende Papiere bereit, um Rückfragen während des Ausfüllens zu vermeiden:

  • Vollständiger Jahresabschluss: Bilanz, Erfolgsrechnung und der unterzeichnete Anhang.
  • GV-Protokoll: Der schriftliche Beschluss über die Gewinnverwendung.
  • Personalunterlagen: Lohnausweise zur Abstimmung mit der verbuchten Lohnsumme.
  • Finanzbelege: Zins- und Kapitalnachweise aller Geschäftskonten per Stichtag.
  • Sozialversicherungen: Schlussabrechnungen von AHV, BVG, UVG und KTG zur Prüfung von Abgrenzungen.
  • Inventarliste: Detaillierte Aufstellung des Warenlagers (falls vorhanden).
  • Verträge: Unterlagen zu Leasingfahrzeugen oder Maschinen.

Schritt 3: Steuererklärung ausfüllen und einreichen

Mit den bereinigten Zahlen geht es an das Formular. In fast allen Kantonen nutzen Sie dafür heute eine Software oder ein Online-Portal. Sie übertragen die Werte aus der Bilanz in die Maske und machen steuerliche Abzüge geltend. Dafür lohnt sich die Zusammenarbeit mit Treuhänder wie Qovera.

Steuererklärung einer GmbH: Selbst machen oder vom Treuhänder ausfüllen lassen

Viele Jungunternehmer stellen sich die Frage: Kann ich mir das Geld für einen Treuhänder sparen? Die Antwort hängt stark von Ihrem Vorwissen und der Komplexität Ihrer Firma ab.

Rein rechtlich dürfen Sie die Steuererklärung selbst ausfüllen. Wenn Ihre GmbH nur wenige Buchungen hat und Sie sich im Steuerrecht sicher fühlen, ist das eine valide Option. Doch Vorsicht: Die Tücken liegen oft im Detail.

Kosten und Nutzen im Vergleich

Wer die Steuererklärung selbst macht, spart auf den ersten Blick Geld. Doch diese Rechnung geht oft nicht auf, wenn man die investierte Zeit und das Risiko betrachtet.

  • Zeitfaktor: Als Laie benötigen Sie oft mehrere Stunden oder Tage, um sich in die Formulare und Wegleitungen einzulesen. In dieser Zeit können Sie sich nicht um Ihr Kerngeschäft kümmern.
  • Fehlerrisiko: Steuerämter korrigieren Fehler in der Regel nicht zu Ihren Gunsten. Vergessene Abzüge oder falsch deklarierte Werte führen direkt zu einer höheren Steuerrechnung.
  • Expertenblick: Ein Treuhänder für Ihre GmbH kostet Geld. Doch oft holt er sein Honorar durch gezielte Optimierungen und korrekt geltend gemachte Abzüge wieder herein.  

Wann sich externe Hilfe lohnt

Gerade beim Jahresabschluss und der Steuererklärung zahlt sich Expertise aus. Der Jahresabschluss ist die Basis für Ihre Steuern. Wenn hier Abschreibungen falsch verbucht oder Rückstellungen vergessen wurden, lässt sich das in der Steuererklärung kaum noch korrigieren.

Ein Experte stellt sicher, dass Sie alle legalen Spielräume nutzen, um die Steuerlast Ihrer GmbH zu senken. Oft empfiehlt es sich deshalb, nicht erst am Ende des Jahres aktiv zu werden. Bereits die Auslagerung der laufenden Buchhaltung an einen Treuhänder wie Qovera schafft grosse Entlastung für Ihre GmbH. So ist gewährleistet, dass Ihre Zahlen unterjährig stimmen und der Abschluss sowie die Steuererklärung effizient erstellt werden können.

Steueroptimierung bei einer GmbH: Wo können Sie ansetzen?

Niemand zahlt gerne mehr Steuern als nötig. Während Steuerhinterziehung strafbar ist, ist die Steueroptimierung ein legitimes Mittel, um die finanzielle Gesundheit Ihrer Firma zu stärken. Bei einer GmbH haben Sie hierfür deutlich mehr Spielraum als bei einer Einzelfirma.

Lohn vs. Dividende: Die richtige Balance finden

Die wohl wichtigste Frage für GmbH-Inhaber ist: Soll ich mir einen hohen Lohn auszahlen oder lieber eine Dividende ausschütten? Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die sich direkt auf Ihre Steuerlast auswirken.

  • Lohn: Ein Lohn gilt bei der GmbH als geschäftsmässiger Aufwand. Er senkt also den Gewinn und damit die Gewinnsteuer der Firma. Allerdings fallen auf den Lohn Sozialabgaben (AHV, IV, EO, ALV) an, und Sie müssen ihn privat voll als Einkommen versteuern.
  • Dividende: Sie wird aus dem bereits versteuerten Gewinn der GmbH bezahlt. Der grosse Vorteil: Auf Dividenden sind keine Sozialabgaben (AHV) fällig. Zudem profitieren Sie privat oft von der Teilbesteuerung (privilegierte Besteuerung), sofern Sie mindestens 10 % der Stammanteile halten.

Die Strategie: Oft ist ein Mix der goldene Weg. Ein marktüblicher Lohn sichert Ihre soziale Absicherung (Pensionskasse, AHV), während eine ergänzende Dividende die Abgabenlast senkt.  

Abschreibungen, Rückstellungen und Verlustvorträge nutzen

Neben der Lohnpolitik gibt es weitere klassische Instrumente, um die Steuerlast bei einer GmbH zu reduzieren:

  • Abschreibungen: Investitionen (z. B. Fahrzeuge, IT, Maschinen) sollten Sie steuerlich abschreiben. Dies mindert den Gewinn sofort.
  • Rückstellungen: Sie dürfen Rückstellungen für zukünftige Risiken bilden, etwa für Garantieverpflichtungen oder für die zu erwartenden Steuern des laufenden Jahres. Diese Buchungen senken den Gewinn im aktuellen Jahr. Lösen Sie die Rückstellung später auf, muss sie dann versteuert werden – doch Sie haben einen Zeitgewinn ("Steuerstundung").
  • Verlustvortrag: Hat Ihre GmbH in den Vorjahren Verluste geschrieben? Diese können Sie bis zu 7 Jahre lang mit aktuellen Gewinnen verrechnen. Prüfen Sie also genau, ob alte Verluste in der Steuererklärung korrekt vorgetragen wurden, bevor Sie Steuern auf neue Gewinne zahlen.

Steuererklärung Ihrer GmbH von Qovera ausfüllen lassen

Eine korrekte Steuererklärung ist mehr als das blosse Übertragen von Zahlen. Sie ist das Resultat eines sauberen Jahresabschlusses. Wer hier strategisch vorgeht, nutzt Spielräume bei Abschreibungen und Rückstellungen optimal aus und senkt die Steuerlast der GmbH legal.

Genau hier unterstützt Sie Qovera. Als Ihr digitaler Treuhänder aus Zürich sorgen wir dafür, dass Ihr Jahresabschluss und die darauf basierende Steuererklärung perfekt aufeinander abgestimmt sind. Unsere erfahrenen Experten prüfen alle Abzugsmöglichkeiten und füllen die Deklaration fristgerecht für Sie aus. Auf Wunsch können Sie auch Ihre gesamte Finanz- und Lohnbuchhaltung an uns abgeben, damit Sie den Kopf für Ihr Kerngeschäft frei haben.  

Sie möchten mehr erfahren? Dann stellen Sie jetzt eine kostenlose Anfrage. Wir melden uns anschliessend telefonisch bei Ihnen, um Ihre aktuelle Situation zu besprechen. Im Anschluss erhalten Sie eine individuelle Offerte für Ihre GmbH.  

Patrick Crass
Patrick Crass
Managing Partner bei Qovera
Patrick Crass ist ein zertifizierter Buchhalter und Treuhänder mit mehr als 15 Jahren Erfahrung als CFO. Bei Qovera unterstützt er Unternehmen in allen Belangen rund um Finanzen und Buchhaltung.
Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn man die Frist für die Steuererklärung verpasst hat?

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Wer den Termin ohne Fristerstreckung verstreichen lässt, riskiert unnötigen Ärger. Der Prozess folgt meist folgendem Muster:

  1. Mahnung: Sie werden gemahnt (in vielen Kantonen bereits kostenpflichtig).
  2. Busse: Es folgt eine Ordnungsbusse wegen Verletzung der Verfahrenspflichten (bis zu 1'000 CHF).
  3. Einschätzung: Das Amt schätzt Ihren Gewinn. Diese Einschätzung fällt fast immer zu hoch aus und kann nur durch ein mühsames Einspracheverfahren korrigiert werden.

Muss eine GmbH in Liquidation eine Steuererklärung einreichen?

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Ja, auch wenn sich eine Firma in Liquidation befindet, bleibt sie so lange ein Steuersubjekt, bis die definitive Löschung im Handelsregister vollzogen ist.

Sie müssen daher auch während der Abwicklungsphase jährlich eine Steuererklärung einreichen. Oft verlangt das Steueramt für diesen Zeitraum zudem eine spezifische Abrechnung, um den sogenannten Liquidationsgewinn korrekt zu ermitteln.

Wie trage ich die GmbH-Anteile und Bezüge in meiner privaten Steuererklärung ein?

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Da für die GmbH und Sie als Inhaber das Trennungsprinzip gilt, müssen Sie Ihre Beteiligung und sämtliche Geldflüsse privat deklarieren. Dies betrifft im Wesentlichen drei Punkte: Vermögen, Dividende und Lohn.

Erstens müssen Sie den Wert Ihrer Stammanteile im Wertschriftenverzeichnis als Vermögen angeben – massgebend ist hier meist der steuerliche Verkehrswert.  

Zweitens sind Gewinnausschüttungen (Dividenden) als Einkommen zu versteuern, wobei Sie hier ab einer Beteiligung von 10 Prozent meist von der steuerlich begünstigten Teilbesteuerung profitieren. Drittens – und das ist essenziell – gehört auch Ihr Lohn in die Erklärung.  

Wenn Sie sich als Geschäftsführer ein Gehalt auszahlen, gilt dies steuerlich als Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit. Sie müssen den Betrag gemäss Lohnausweis also zwingend in die entsprechenden Felder Ihrer privaten Steuererklärung übertragen, genau wie jeder andere Angestellte auch.

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