Jahresabschluss erstellen lassen: Alles Wissenswerte

Patrick Crass
Autor:
Patrick Crass
Aktualisiert am:
16.11.2025
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Für viele Unternehmen ist der Jahresabschluss jedes Jahr eine anspruchsvolle Pflichtaufgabe. Umso sinnvoller ist es, die Erstellung einem erfahrenen Treuhänder zu überlassen.

Doch welche Vorteile bringt die Auslagerung des Jahresabschlusses an einen Treuhänder? Wie läuft der Prozess in der Praxis ab? Und wie hoch sind die Kosten für einen professionellen Jahresabschluss? Alles Wichtige dazu erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Auf einen Blick
  • Ein intern erstellter Jahresabschluss birgt Risiken wie Fristversäumnisse, formale Fehler und fehlende Unterlagen.
  • Die Auslagerung an einen Treuhänder wie Qovera reduziert Fehler und spart Zeit.  
  • Ein Jahresabschluss in der Schweiz umfasst Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. Bei grösseren Firmen kommen zudem Geldflussrechnung und Lagebericht hinzu.

1. Warum lohnt es sich, den Jahresabschluss an einen Treuhänder auszulagern?

Viele Unternehmen in der Schweiz entscheiden sich dafür, den Jahresabschluss an einen Treuhänder auszulagern. Und das aus guten Gründen. Wer den Abschluss intern erstellt, läuft Gefahr, Fristen zu verpassen, Fehler zu machen oder rechtliche Vorgaben nicht einzuhalten.  

Im Folgenden erfahren Sie, welche Risiken eine interne Erstellung birgt und warum ein Treuhänder oft die bessere Wahl ist.

Typische Stolperfallen bei interner Erstellung

Wer den Abschluss selbst erstellt, läuft schnell in diese typischen Probleme:

  • Zu wenig Zeit und Aufmerksamkeit: Der Jahresabschluss braucht Konzentration und Sorgfalt. Im Tagesgeschäft kleiner Unternehmen rutscht diese Arbeit jedoch häufig nach hinten und wird unter Zeitdruck erledigt.
  • Rechtliche Unsicherheiten: Viele Unternehmen sind unsicher, wann ein Anhang Pflicht ist, wie die Bilanz gegliedert sein muss oder ab welchen Schwellenwerten eine Revision notwendig wird. Fehler an dieser Stelle führen oft zu Beanstandungen.
  • Fehlende oder unvollständige Unterlagen: Wenn Belege, Inventuren oder Debitorenlisten nicht lückenlos vorliegen, verliert der Abschluss an Aussagekraft. Das sorgt beispielsweise bei den Steuerbehörden regelmässig für Rückfragen.
  • Falsch gebuchte Abschreibungen und Rückstellungen: Maschinen oder Anlagen werden nicht korrekt abgeschrieben, Rückstellungen werden falsch vorgenommen. Das verzerrt das Ergebnis und kann die Steuerlast unnötig erhöhen.

Diese Stolperfallen machen deutlich: Die Erstellung des Jahresabschlusses ist keine einfache Aufgabe, sondern ein komplexer Prozess mit rechtlichen und formalen Anforderungen. Hier bringt die Zusammenarbeit mit einem Treuhänder spürbare Vorteile.

Vorteile durch die Zusammenarbeit mit einem Treuhänder

Ein Treuhänder sorgt dafür, dass alle Anforderungen erfüllt sind und Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können:

Zeitersparnis  

Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist aufwendig. Ein Treuhänder übernimmt Belegprüfung, Abstimmungen und Buchungen. So können Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren.

Beispiel: Eine kleine GmbH erstellte den Jahresabschluss lange Zeit intern. Durch Zeitmangel kam es jedoch immer wieder zu Verzögerungen. Seit der Zusammenarbeit mit einem Treuhänder läuft der Prozess strukturiert, der Abschluss ist fristgerecht erstellt und im Betrieb bleibt mehr Zeit für die wirklich wichtigen Aufgaben.

Rechtssicherheit  

Ein kompetenter Treuhänder kennt die gesetzlichen Anforderungen, die für Ihr Unternehmen gelten. Er sorgt dafür, dass der Jahresabschluss formal korrekt ist und reduziert das Risiko formaler Beanstandungen durch Behörden oder Revisoren.

Beispiel: Ein Einzelunternehmen wächst über die Umsatzgrenze von CHF 500’000 hinaus. Während bisher eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genügte, ist nun ein vollständiger Jahresabschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung vorgeschrieben. Der Treuhänder stellt sicher, dass die neue Pflicht korrekt umgesetzt wird.

Korrekte Zahlen und weniger Nacharbeiten

Ein Treuhänder stellt sicher, dass alle Belege berücksichtigt, Rückstellungen korrekt gebildet und Abschreibungen sachgerecht erfasst sind. Das macht den Abschluss belastbarer und verhindert Korrekturen.

Beispiel: Ein Bauunternehmen verbucht über Jahre hinweg offene Kundenforderungen nicht korrekt. Bei der Steuerprüfung kommt es zu Beanstandungen. Ein Treuhänder hätte die zweifelhaften Forderungen rechtzeitig ausgebucht und so Ärger und Nachzahlungen vermieden.

2. Wie läuft der Jahresabschluss mit einem Treuhänder ab?

Ein Jahresabschluss wirkt auf den ersten Blick oft wie eine reine Formalität. In der Praxis steckt jedoch viel mehr dahinter: von der vollständigen Buchhaltung über Abstimmungen bis hin zu rechtlich korrekten Abschlussbuchungen. Ein Treuhänder sorgt dafür, dass all diese Aufgaben professionell und zuverlässig erledigt werden.

Buchhaltung vollständig machen

Am Anfang steht eine vollständige Buchhaltung. Alle Einnahmen und Ausgaben, Löhne, Sozialabgaben und MwSt.-Abrechnungen müssen verbucht sein. Fehlende Belege werden nachgetragen und offene Positionen bereinigt. Ein Treuhänder wie Qovera sorgt dafür, dass hier nichts übersehen wird und Sie mit einer soliden Basis starten.

Bestände und Konten prüfen

Damit Ihre Zahlen stimmen, folgt die Inventur und Abstimmung. Lagerbestände, Vorräte, Maschinen und Anlagen werden bewertet, während Bank-, Debitoren- und Kreditorenkonten abgeglichen werden. So ist sichergestellt, dass die Bilanz später nicht nur formal korrekt, sondern auch wirtschaftlich aussagekräftig ist.

Abschlussbuchungen durchführen

Der Treuhänder kümmert sich anschliessend um die Abschlussbuchungen. Dazu gehören Abschreibungen, Rückstellungen, Abgrenzungen und Wertberichtigungen. Auch Fremdwährungspositionen werden neu bewertet. Diese Arbeiten sind entscheidend, damit Ihr Jahresabschluss die Realität Ihres Unternehmens widerspiegelt.

Erstellung des Jahresabschlusses  

Anschliessend erstellt der Treuhänder den Jahresabschluss. Dieser besteht aus mehreren Elementen, die je nach Unternehmensgrösse und Rechtsform unterschiedlich umfangreich ausfallen:

  • Bilanz: Sie zeigt die Vermögens- und Finanzlage Ihres Unternehmens. Auf der Aktivseite stehen die Vermögenswerte wie liquide Mittel, Forderungen, Vorräte oder Anlagen. Auf der Passivseite finden sich Schulden, Rückstellungen sowie das Eigenkapital.
  • Erfolgsrechnung: Hier wird das Geschäftsergebnis dargestellt. Alle Aufwände und Erträge eines Jahres fliessen ein und zeigen, ob ein Gewinn oder Verlust entstanden ist.
  • Anhang: Er ergänzt und erläutert Bilanz und Erfolgsrechnung. Neben formalen Angaben wie Firma, Sitz und Geschäftszweck enthält er die angewandten Bewertungsgrundsätze sowie zusätzliche Erklärungen zu einzelnen Positionen.

Bei grösseren Unternehmen können zudem eine Geldflussrechnung und ein Lagebericht vorgeschrieben sein. Während die Geldflussrechnung zeigt, wie sich liquide Mittel entwickeln, liefert der Lagebericht Informationen über die Geschäftsentwicklung, Risiken und künftige Perspektiven.

Jahresabschluss finalisieren

Zum Schluss wird der fertiggestellte Jahresabschluss gemeinsam mit Ihnen durchgesprochen. Sie erhalten Einblick darin, wie sich unter anderem die wichtigsten Kennzahlen entwickelt haben und welche Massnahmen sich für das kommende Geschäftsjahr empfehlen.

Da der handelsrechtliche Abschluss nach dem Obligationenrecht (OR Art. 957 ff.) für die steuerrechtliche Gewinn­ermittlung massgeblich ist (sog. „Massgeblichkeitsprinzip“), bildet er die Grundlage für die Erstellung Ihrer Steuererklärung.

Nach Ihrer Freigabe wird die Jahresrechnung (inklusive Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) durch die General- bzw. Gesellschafter­versammlung genehmigt und mit der Steuererklärung bei den zuständigen Steuerbehörden eingereicht. Sofern für Ihr Unternehmen eine Revision vorgeschrieben ist, wird der Abschluss zusätzlich der Revisionsstelle übergeben.

3. Was kostet es, einen Jahresabschluss erstellen zu lassen?

Die Kosten für einen Jahresabschluss durch einen Treuhänder hängen stark von Ihrem Unternehmen ab.

Folgende Faktoren beeinflussen unter anderem den Preis:

  • die Grösse Ihres Unternehmens
  • die Qualität und Vollständigkeit Ihrer Buchhaltung
  • die Komplexität Ihrer Geschäftsvorfälle

4. Jahresabschluss professionell von Qovera erstellen lassen

Wer den Jahresabschluss professionell erledigen lässt, spart Zeit, vermeidet Fehler und kann sich auf die wichtigen Themen im Unternehmen konzentrieren.

Wir bei Qovera begleiten Sie dabei mit Erfahrung, Fachwissen und einem Blick fürs Ganze. Denn bei uns endet die Arbeit nicht mit der Jahresrechnung.  

Ganz gleich, ob Ihr Unternehmen wächst oder sich im Wandel befindet: Unsere Expertise in Treuhand, Recht und CFO-Services sorgt dafür, dass Sie in jeder Situation bestens aufgestellt sind.

Patrick Crass
Patrick Crass
Managing Partner at Qovera
Patrick Crass is a certified accountant and fiduciary with more than 15 years of experience as a CFO. At Qovera, he supports companies in all matters related to finance and fiduciary services.
Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Jahresabschluss?

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Der Jahresabschluss (auch Geschäftsabschluss) ist eine systematische Darstellung der finanziellen Lage und Leistung Ihres Unternehmens zum Ende des Geschäftsjahres. Er zeigt Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen – so dass Dritte (z. B. Banken, Behörden) ein verlässliches Bild erhalten.

Was beinhaltet ein ordentlicher Jahresabschluss?

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Ein ordentlicher Jahresabschluss umfasst in der Schweiz in der Regel:

  • Bilanz: Übersicht über die finanzielle Lage am Stichtag mit Vermögenswerten (Aktiven) sowie Schulden und Eigenkapital (Passiven).
  • Erfolgsrechnung: Gegenüberstellung von Aufwänden und Erträgen eines Jahres, die zum Gewinn oder Verlust führen.
  • Anhang: Ergänzende Angaben wie Bewertungsgrundsätze und Erläuterungen zu Bilanz- und Erfolgsrechnungspositionen (vgl. Art. 961a und 961d OR), für juristische Personen meist obligatorisch.

Bei grösseren Unternehmen können zudem eine Geldflussrechnung und ein Lagebericht vorgeschrieben sein.

Wer muss in der Schweiz einen Jahresabschluss erstellen?

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Juristische Personen (z. B. GmbH, AG) sind zwingend zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet.

Für Einzelunternehmen gilt eine Ausnahmeregelung: Wenn der Jahresumsatz unter CHF 500'000 liegt und keine Pflicht zur doppelten Buchführung besteht, kann eine einfachere Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genügen (vgl. Art. 957 Abs. 2 OR).

Muss jeder Jahresabschluss revisionspflichtig geprüft werden?

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Nein. Eine Revision ist nur vorgeschrieben, wenn bestimmte Grössenkriterien überschritten werden. Dazu gehören gemäss Art. 727 OR: Bilanzsumme von 20 Mio. CHF, Umsatzerlös von 40 Mio. CHF oder mehr als 250 Vollzeitstellen.

Werden zwei dieser drei Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren erreicht, ist das Unternehmen ordentlich revisionspflichtig.

Bis wann muss der Jahresabschluss erstellt sein?

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Für die meisten KMUs in der Schweiz beträgt die Frist in der Regel 180 Tage nach Geschäftsjahresende. Läuft das Geschäftsjahr also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, muss der Abschluss spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres vorliegen.  

Bei grösseren Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte bei Bilanzsumme, Umsatz oder Mitarbeiterzahl überschreiten, liegt die Frist bei 90 Tagen.

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