Buchhaltung für eine Einzelfirma: Alles Wichtige

Patrick Crass
Autor:
Patrick Crass
Aktualisiert am:
26.12.2025
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Wussten Sie, dass in der Schweiz jedes Jahr über 50'000 Unternehmen neu gegründet werden? Viele Gründer entscheiden sich dabei für die Einzelfirma. Doch so einfach die Gründung ist, so verwirrend können die Pflichten danach wirken: Reicht eine Milchbüechli-Rechnung? Oder braucht es eine doppelte Buchhaltung? Und ab wann wird die Mehrwertsteuer fällig?

In diesem Ratgeber bringen wir Licht ins Dunkel: Wir klären, welche Regeln für Ihren Umsatz gelten und wie Sie Ihre Buchhaltung rechtssicher und effizient organisieren.

Auf einen Blick
  • Für Einzelfirmen mit weniger als CHF 100’000 Jahresumsatz genügt eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.  
  • Ab CHF 500’000 Jahresumsatz ist eine doppelte Buchhaltung (mit Bilanz und Erfolgsrechnung) Pflicht.
  • Belege und Geschäftsbücher einer Einzelfirma müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Wie funktioniert die Buchhaltung bei einer Einzelfirma?

In der Schweiz macht das Obligationenrecht (OR) die Art der Buchführung fast ausschliesslich von Ihrem Umsatz abhängig. Die Rechtsform "Einzelunternehmen" geniesst dabei Privilegien, die für eine GmbH oder AG nicht gelten. Grundsätzlich gibt es eine magische Grenze: CHF 500'000 Umsatz pro Jahr.

Unter CHF 500'000 Umsatz: Einfache Buchhaltung (Milchbüechli)

Wenn Sie mit Ihrer Einzelfirma weniger als CHF 500'000 Franken Jahresumsatz erzielen, dürfen Sie aufatmen. Der Gesetzgeber erlaubt Ihnen eine vereinfachte Buchführung, die im Volksmund oft als "Milchbüechli-Rechnung" bezeichnet wird.

Fachlich korrekt sprechen wir von einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Das müssen Sie tun:

  • Einnahmen und Ausgaben erfassen: Sie listen lückenlos auf, was reinkommt und was rausgeht.
  • Vermögenslage festhalten: Am Ende des Jahres müssen Sie aufstellen, wie hoch Ihr Vermögen (Bankguthaben, Kasse, offene Kundenrechnungen) und Ihre Schulden (offene Lieferantenrechnungen) sind.

Sie benötigen zwar keine komplexe Bilanz, doch Ordnung ist unverzichtbar. Wichtig sind nachvollziehbare Zahlen und lückenlose Belege. Technisch genügt dafür oft eine Excel-Liste oder einfache Software (z.B. bexio). Möchten Sie sich jedoch voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und den administrativen Aufwand abgeben? Dann lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Treuhänder wie Qovera bereits in dieser Phase.

Über CHF 500'000 Umsatz: Die doppelte Buchhaltung

Sobald Ihr Umsatz im letzten Geschäftsjahr CHF 500'000 oder mehr betrug, gelten für Sie die strengeren Regeln der kaufmännischen Buchführung (Art. 957 OR). Sie werden quasi den Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) gleichgestellt.

Das bedeutet für Sie:

  • Sie müssen eine doppelte Buchhaltung führen.
  • Sie müssen eine Bilanz (Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden) und eine Erfolgsrechnung (Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag) erstellen.
  • Sie müssen die Grundsätze der ordnungsmässigen Rechnungslegung befolgen (z. B. Vollständigkeit, Klarheit, Belegnachweis).

Dieser Schritt ist oft ein kritischer Moment im Wachstum einer Firma. Viele Unternehmer wechseln spätestens hier zu einer professionellen Treuhand-Lösung, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Gut zu wissen: Mehrwertsteuerpflicht für Einzelfirmen in der Schweiz

Die Mehrwertsteuerpflicht beginnt in der Schweiz grundsätzlich bei einem weltweiten Jahresumsatz von über CHF 100’000 aus steuerbaren Leistungen. Das heisst: Es ist sehr gut möglich, dass Sie zwar nur eine einfache "Milchbüechli-Rechnung" führen dürfen, aber trotzdem eine MWST-Abrechnung einreichen müssen.

Klären Sie diesen Punkt frühzeitig, um teure Nachforderungen zu vermeiden. Wir von Qovera unterstützen Sie gerne bei der Wahl der richtigen MWST-Methode und bei der Einreichung der Abrechnungen.  

Worauf müssen Sie bei der Buchführung achten?

Auch wenn die einfache Buchhaltung weniger streng ist als die doppelte, müssen Ihre Aufzeichnungen der Wahrheit entsprechen und vollständig sein. Fehler entstehen meist nicht durch Unwissenheit über Gesetze, sondern durch mangelnde Disziplin im Alltag.

Damit Ihre Buchhaltung revisionssicher bleibt und Sie am Jahresende keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie folgende drei Grundsätze beherzigen:

1. Warum ist die Trennung von Privat und Geschäft so wichtig?

Das ist der häufigste Fehler bei Einzelunternehmen: Das Geschäftskonto wird auch für den privaten Wocheneinkauf oder die Miete der Privatwohnung genutzt. Das sorgt für Chaos. Für das Steueramt (und für Ihre eigene Übersicht) müssen Sie glasklar belegen können, was geschäftlich notwendig war und was privater Natur ist.

  • Unser Tipp: Eröffnen Sie ein separates Bankkonto für Ihre Einzelfirma, über das alle geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben laufen. So behalten Sie jederzeit die Übersicht. Für Ihren privaten Lebensunterhalt überweisen Sie sich einfach einen monatlichen Betrag per Dauerauftrag (Betreff: ‹Privatentnahme›) auf Ihr Privatkonto.

2. Gilt der Grundsatz «Keine Buchung ohne Beleg» immer?

Ja, ausnahmslos. Jede Ausgabe, die Sie steuerlich geltend machen wollen, muss durch einen Beleg (Quittung, Rechnung, Kaufvertrag) nachgewiesen werden.

  • Unser Tipp: Gewöhnen Sie sich an, Belege sofort zu digitalisieren. Ein verlorener Beleg bedeutet bares Geld, das Sie verschenken, da Sie den Aufwand nicht vom Gewinn abziehen können.

3. Wie vermeiden Sie den «Schuhkarton-Effekt»?

Viele Einzelfirmen sammeln alles in einer Schachtel und versuchen, im Januar des Folgejahres alles aufzuarbeiten. Das kostet Nerven und führt oft zu Fehlern, weil man sich nicht mehr an Details erinnert.

  • Unser Tipp: Reservieren Sie sich einen fixen Termin pro Woche oder Monat für Ihre Finanzen. Regelmässigkeit schlägt Perfektion. Wer seine Zahlen kennt, kann zudem das eigene Unternehmen besser steuern und böse Überraschungen bei der provisorischen Steuerrechnung vermeiden. Und wenn Sie keine Zeit für die Buchhaltung Ihrer Einzelfirma finden, kann Sie ein digitaler Treuhänder wie Qovera unterstützen.  

Buchhaltung für eine Einzelfirma: Selbst machen oder an Treuhänder auslagern?

Gerade in der Startphase drehen Inhaber einer Einzelfirma jeden Franken zweimal um. Die Versuchung ist gross, die Buchhaltung am Wochenende selbst zu erledigen. Dank moderner Software oder Excel-Vorlagen ist das technisch auch machbar. Doch ist es auch wirtschaftlich sinnvoll? Und ab wann lohnt sich ein Treuhänder für eine Einzelfirma?  

Hier lohnt sich eine ehrliche Kosten-Nutzen-Rechnung.

Option 1: Selbst machen (Do-it-yourself)

Für Kleinstunternehmer mit sehr wenigen Belegen (z.B. unter 50 Buchungen pro Jahr) und ohne MWST-Pflicht ist dies oft der logische Start.

  • Vorteil: Sie haben keine Kosten für externe Dienstleister.
  • Nachteil: Sie zahlen mit Ihrer Zeit. Jede Stunde, die Sie mit Belegen verbringen, fehlt Ihnen für die Kundenakquise oder die eigentliche Arbeit. Zudem tragen Sie das volle Risiko für Fehler bei der Steuererklärung oder der AHV-Abrechnung.

Option 2: Zusammenarbeit mit einem Treuhänder

Sobald das Geschäft wächst, wird die administrative Last oft zur Bremse. Hier kommt der Treuhänder ins Spiel.

  • Vorteil: Sie gewinnen Sicherheit und Zeit. Ein Experte kennt nicht nur die aktuellen Gesetze, sondern auch die Spielräume bei den Steuerabzügen. Oft holt ein Profi durch Optimierungen sein Honorar wieder herein.
  • Nachteil: Es fallen Kosten für den Treuhänder an.

Entscheidungshilfe: Wann sollten Sie auslagern?

Es gibt keinen fixen Zeitpunkt, aber klare Signale. Überlegen Sie sich den Wechsel zu einem Profi, wenn:

  1. Die MWST ins Spiel kommt: Die Abrechnung (Saldo- oder Effektivmethode) ist fehleranfällig und Fristen sind strikt.
  2. Sie Personal einstellen: Lohnabrechnungen und Sozialversicherungen sind komplex.
  3. Ihr Umsatz wächst: Ab ca. CHF 100'000  Jahresumsatz steigen die Anforderungen (MWST-Pflicht).
  4. Sie Buchhaltung hassen: Wenn Sie die Aufgaben monatelang aufschieben, blockieren Sie sich mental. Outsourcing befreit den Kopf für das Kerngeschäft.

Sorgenfreie Buchhaltung Ihrer Einzelfirma mit Qovera

Eine korrekte Buchführung gibt Ihnen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern ist das Fundament für Ihren langfristigen Erfolg. Wer seine Zahlen im Griff hat, schläft ruhiger und kann bessere Entscheidungen treffen. Doch gerade als Einzelunternehmer sollten Sie Ihre wertvolle Zeit in Ihre Kunden investieren, nicht in Papierberge.

Genau hier kommt Qovera ins Spiel. Wir sind Ihr digitaler Treuhänder aus Zürich, der Ihnen den Rücken freihält. Wir kümmern uns um Ihre Buchhaltung, die MWST-Abrechnungen und den Jahresabschluss Ihrer Einzelfirma. Dabei kombinieren wir moderne Tools mit persönlicher Beratung auf Augenhöhe, damit Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können.

Sie möchten mehr erfahren? Dann stellen Sie jetzt eine kostenlose Anfrage. Wir melden uns anschliessend telefonisch bei Ihnen, um Ihre aktuelle Situation zu besprechen. Im Anschluss erhalten Sie eine individuelle Offerte für Ihr KMU und können direkt loslegen.

Patrick Crass
Patrick Crass
Managing Partner bei Qovera
Patrick Crass ist ein zertifizierter Buchhalter und Treuhänder mit mehr als 15 Jahren Erfahrung als CFO. Bei Qovera unterstützt er Unternehmen in allen Belangen rund um Finanzen und Buchhaltung.
Häufig gestellte Fragen

Muss ich mir als Inhaber einer Einzelfirma einen Lohn auszahlen?

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Nein. Bei einer Einzelfirma gibt es keinen arbeitsrechtlichen Lohn wie bei einer GmbH. Sie tätigen sogenannte Privatentnahmen vom Geschäftskonto. Diese gelten nicht als Aufwand und senken den steuerbaren Gewinn der Firma nicht. Sie versteuern den gesamten Gewinn der Firma in Ihrer privaten Steuererklärung als Einkommen.

Wie lange muss ich meine Belege aufbewahren?

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Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt in der Schweiz 10 Jahre. Das gilt für Buchungsbelege, Rechnungen und Jahresabschlüsse. Wir empfehlen dringend eine digitale Archivierung, da Thermopapier-Quittungen (z. B. von Tankstellen) oft nach wenigen Jahren verblassen.

Brauche ich zwingend eine Buchhaltungssoftware oder reicht Excel?

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Das Gesetz schreibt keine spezifische Software vor. Solange Ihre Aufstellung klar, vollständig und nachvollziehbar ist, dürfen Sie theoretisch auch Excel verwenden. In der Praxis empfehlen wir jedoch fast immer eine einfache Buchhaltungssoftware wie Bexio. Diese Programme automatisieren viele Schritte, helfen bei der MWST-Abrechnung und verringern Flüchtigkeitsfehler deutlich.

Muss ich die Buchhaltung meiner Einzelfirma monatlich führen?

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Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die Sie zu einer monatlichen Verbuchung zwingt (ausser bei monatlicher MWST-Abrechnung, was bei kleinen Firmen selten ist). Dennoch ist der "Jahresend-Stress" berüchtigt. Wer Belege monatlich oder zumindest quartalsweise verarbeitet, behält den Überblick über die Liquidität und verhindert, dass Quittungen verloren gehen.

Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze von 500'000 CHF überschreite?

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Wenn Sie in einem Geschäftsjahr die 500'000 CHF Umsatzschwelle knacken, müssen Sie ab dem nächsten Geschäftsjahr die doppelte Buchhaltung führen (mit Bilanz und Erfolgsrechnung). Sie haben also eine gewisse Vorlaufzeit, um Ihre Prozesse anzupassen oder einen Treuhänder beizuziehen.

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