Buchführungspflicht in der Schweiz: Das gilt

Patrick Crass
Autor:
Patrick Crass
Aktualisiert am:
26.12.2025
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Die Gründung einer eigenen Firma ist ein spannender Schritt in die Unabhängigkeit. Doch mit der unternehmerischen Freiheit kommen auch administrative Pflichten auf Sie zu, die schnell unübersichtlich wirken können. Vor allem beim Thema Buchhaltung herrscht oft grosse Unsicherheit darüber, was der Gesetzgeber tatsächlich verlangt.

Ab wann ist man in der Schweiz buchführungspflichtig? Was ist der Unterschied zwischen einfacher und doppelter Buchhaltung? Und auf welche Dinge muss man in der Buchführung unbedingt achten? In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie zur Buchführungspflicht in der Schweiz wissen müssen.  

Auf einen Blick
  • Grundsätzlich ist jedes Unternehmen in der Schweiz zur Erfassung seiner Geschäftsvorfälle verpflichtet.
  • Juristische Personen (GmbH oder AG) müssen eine doppelte Buchhaltung führen.
  • Für Einzelfirmen unter 500'000 Franken Umsatz genügt eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit einer Aufstellung der Vermögenslage.

Was bedeutet Buchführungspflicht eigentlich?

Im Kern geht es bei der Buchführungspflicht nicht primär darum, das Steueramt glücklich zu machen – auch wenn das ein wichtiger Nebeneffekt ist. Vielmehr geht es um Transparenz für Ihr eigenes Unternehmen. Das Schweizer Obligationenrecht (OR) legt in Artikel 957 fest, dass Unternehmen verpflichtet sind, ihre Geschäftsvorfälle und die Vermögenslage lückenlos nachvollziehbar zu machen.

Dabei lohnt es sich, zwei Begriffe zu unterscheiden, die im Alltag oft vermischt werden:

  • Die Buchführung: Dies ist die laufende Fleissarbeit. Sie erfassen alle Einnahmen, Ausgaben und Transaktionen systematisch während des Jahres.
  • Die Rechnungslegung: Dies ist das Ergebnis am Ende des Geschäftsjahres. Hier erstellen Sie den Jahresabschluss (z. B. Bilanz und Erfolgsrechnung), der zeigt, wie wirtschaftlich das Unternehmen gearbeitet hat.

Kurz gesagt: Die Buchführung liefert die Rohdaten, die Rechnungslegung macht daraus ein lesbares Fazit. Wer seine Bücher sauber führt, erfüllt nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern schafft sich selbst das wichtigste Führungsinstrument für unternehmerische Entscheidungen.

Wer ist buchführungspflichtig in der Schweiz?

Die Antwort liefert das Obligationenrecht (OR) in Artikel 957 sehr präzise. Grundsätzlich ist jedes Unternehmen in der Schweiz zur Erfassung seiner Geschäftsvorfälle verpflichtet. Es gibt keine komplette Befreiung, aber der Gesetzgeber unterscheidet streng, wie umfangreich diese Buchführung sein muss.

Entscheidend sind dabei nur zwei Faktoren: Ihre Rechtsform und Ihr Jahresumsatz.

  • Juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Genossenschaft) sind immer zur umfassenden (doppelten) Buchhaltung verpflichtet, egal wie hoch der Umsatz ist.
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z. B. Kollektivgesellschaften) müssen erst ab einem Jahresumsatz von CHF 500'000 eine doppelte Buchhaltung führen. Liegen sie darunter, genügt eine vereinfachte Form.

Die zwei Arten der Buchführung

Basierend auf dieser Regelung ergeben sich zwei Kategorien. Prüfen Sie hier einfach, wo Sie aktuell stehen:

Kategorie A: Einfache Buchhaltung ("Milchbüchli-Rechnung")

Diese vereinfachte Methode ist für viele Gründer der Startpunkt. Sie ist erlaubt, wenn Sie ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft führen und Ihr Jahresumsatz weniger als CHF 500'000 beträgt.

Auch Vereine und Stiftungen, die sich nicht ins Handelsregister eintragen müssen, fallen hierunter.

Das müssen Sie tun: Sie führen lediglich Buch über Ihre Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage (Milchbüchli-Rechnung). Es ist keine doppelte Verbuchung (Soll/Haben) nötig. Eine saubere Auflistung – etwa in einer Excel-Tabelle oder einer einfachen Software – reicht aus, sofern jeder Betrag belegt ist.

Kategorie B: Doppelte Buchhaltung

Hier gelten die strengeren kaufmännischen Regeln (Bilanzierungspflicht). Sie sind dazu verpflichtet, wenn:

  • Sie eine juristische Person sind (GmbH, AG), unabhängig vom Umsatz.
  • Sie als Einzelunternehmen mehr als CHF 500'000 Umsatz erzielen.

Das müssen Sie tun: Sie erstellen eine vollständige Jahresrechnung mit Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. Jeder Geschäftsvorfall wird doppelt verbucht. Das schafft Transparenz, ist aber aufwendiger. Viele Unternehmen nutzen hierfür einen Treuhänder wie Qovera, um die korrekte Verbuchung sicherzustellen, ohne sich im Detail verlieren zu müssen.

Gut zu wissen: Die Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz

Ein wichtiger Punkt, der im Eifer des Gefechts oft vergessen wird: Die Buchführungspflicht und die Mehrwertsteuerpflicht sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.  

Während die Pflicht zur doppelten Buchhaltung oft erst bei höheren Umsätzen greift, werden Sie in der Schweiz in der Regel schon deutlich früher mehrwertsteuerpflichtig (meist ab CHF 100'000 Jahresumsatz).  

Das bedeutet für die Praxis: Auch wenn Sie buchhalterisch noch die vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nutzen dürfen, müssen Sie unter Umständen bereits formell korrekte Mehrwertsteuerabrechnungen erstellen und einreichen. Prüfen Sie diese Pflicht frühzeitig, um böse Überraschungen zu vermeiden. Wir von Qovera können Sie bei der Mehrwertsteuer gerne unterstützen – von der Wahl der richtigen Methode bis zur Abrechnung.  

Worauf Sie achten müssen: Diese Regeln gelten für jede Buchhaltung

Egal, ob Sie eine einfache "Milchbüchli-Rechnung" führen oder bereits zur doppelten Buchhaltung verpflichtet sind: Bestimmte Grundsätze gelten für alle. Das Gesetz (Art. 957a OR) definiert klare Spielregeln, die sicherstellen sollen, dass Dritte (wie das Steueramt oder Banken) Ihre Zahlen nachvollziehen können.

Wenn Sie sich an diese vier Punkte halten, sind Sie auf der sicheren Seite:

  1. Keine Buchung ohne Beleg: Dies ist der wichtigste Grundsatz überhaupt. Jede Transaktion muss schriftlich nachweisbar sein. Eine blosse Überweisung im E-Banking reicht oft nicht aus, wenn der dazugehörige Beleg (Rechnung, Quittung) fehlt. Sorgen Sie dafür, dass man vom Beleg zur Buchung und von der Buchung zum Beleg findet.
  2. Wahrheit und Vollständigkeit: Es klingt banal, ist aber essenziell: Sie müssen alle geschäftsrelevanten Tatsachen erfassen. Nichts darf weggelassen, nichts erfunden werden. Die Buchhaltung muss ein wahrheitsgetreues Bild der wirtschaftlichen Lage Ihres Unternehmens zeigen.
  3. Klarheit und Zweckmässigkeit: Ihre Aufzeichnungen müssen so geführt sein, dass ein Sachverständiger in angemessener Zeit einen Überblick gewinnen kann. Chaotische Schuhkartons voller Quittungen verletzen diesen Grundsatz. Eine saubere, systematische Ordnung ist Pflicht.
  4. Die 10-Jahres-Regel: Sie müssen Ihre Geschäftsbücher und die dazugehörigen Belege 10 Jahre lang aufbewahren (Art. 958f OR). Die gute Nachricht: Das muss heute nicht mehr zwingend in Papierform geschehen. Die elektronische Archivierung ist erlaubt, solange die Daten jederzeit lesbar sind und nicht nachträglich verändert werden können.

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Eine korrekte Buchführung schafft nicht nur Rechtssicherheit gegenüber den Behörden, sondern bildet das finanzielle Rückgrat Ihres Unternehmens. Wer seine Zahlen im Griff hat, vermeidet böse Überraschungen und kann fundierte Entscheidungen für die Zukunft treffen.

Genau hier entlasten wir Sie. Qovera ist Ihr digitaler Treuhänder aus Zürich. Wir kümmern uns um Ihre Buchhaltung – von der korrekten Verbuchung bis zum Jahresabschluss. Dabei setzen wir auf effiziente, digitale Prozesse, lassen Sie aber nie allein: Persönliche und proaktive Betreuung gehört bei uns zum Standard, damit Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können.

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Patrick Crass
Patrick Crass
Managing Partner bei Qovera
Patrick Crass ist ein zertifizierter Buchhalter und Treuhänder mit mehr als 15 Jahren Erfahrung als CFO. Bei Qovera unterstützt er Unternehmen in allen Belangen rund um Finanzen und Buchhaltung.
Häufig gestellte Fragen

Gilt die Buchführungspflicht auch für Vereine?

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Grundsätzlich ja. Vereine in der Schweiz müssen über ihre Einnahmen, Ausgaben und das Vermögen Buch führen. Die strengere Pflicht zur doppelten Buchhaltung und Rechnungslegung greift jedoch meist erst, wenn der Verein verpflichtet ist, sich ins Handelsregister einzutragen (z. B. bei kaufmännischem Gewerbe).

Was ist der genaue Unterschied zwischen Buchführung und Rechnungslegung?

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Die Buchführung ist die laufende Erfassung aller Geschäftsvorfälle während des Jahres (Erfassung der Belege). Die Rechnungslegung ist der Abschluss am Ende des Jahres, also die Erstellung der Bilanz und der Erfolgsrechnung, die die wirtschaftliche Lage für Dritte (Banken, Steueramt) sichtbar macht.

Welche Konsequenzen drohen bei Verletzung der Buchführungspflicht?

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Das Gesetz versteht hier keinen Spass. Wer seine Bücher nicht ordnungsgemäss führt, riskiert Bussen oder bei Konkurs sogar Freiheitsstrafen wegen "Unterlassung der Buchführung" (Art. 166 StGB). Zudem schätzt das Steueramt Ihren Gewinn dann oft nach Ermessen ein, was meist deutlich teurer ausfällt als eine korrekte Buchhaltung.

Zählt auch Umsatz im Ausland zur Grenze von CHF 500'000?

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Ja. Für die Buchführungspflicht nach Art. 957 OR ist der gesamte Umsatzerlös Ihres Unternehmens entscheidend, unabhängig davon, ob er in der Schweiz oder im Ausland erzielt wurde.

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